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Zulassung BRDOnline-Service & Behördenverzeichnis

Niedersachsen · OL

Neuzulassung in Oldenburg (Stadt)

Ein fabrikneues Fahrzeug zum ersten Mal zulassen.

Was Sie vorbereiten sollten

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer und eVB
  • Halterdaten und Angaben zur Kfz-Steuer

Wann passt dieser Vorgang?

Die Erstzulassung betrifft ein Fahrzeug, das bisher noch nicht zugelassen war. Ein gekaufter Gebrauchtwagen benötigt je nach Zulassungsstatus eine Umschreibung oder Wiederzulassung. Prüfen Sie vor Beginn, ob Ihre Fahrzeugunterlagen für die Onlinebearbeitung geeignet sind.

Ihre Zulassungsstelle

Amtliche Zulassungsstelle

Stadt Oldenburg

Stiller Weg 10
26121 Oldenburg (Oldb)

Telefon: 0441-235-2758

Vor einem Besuch

Prüfen Sie Terminpflicht, Zuständigkeit und aktuelle Unterlagen direkt bei der Behörde. Diese Anschrift gehört zur Zulassungsbehörde und ist keine Niederlassung unseres privaten Services.

Erfasste Service- und Kontaktzeiten

Die Quelldaten können Öffnungs-, Telefon- und einzelne Standortzeiten gemeinsam enthalten. Bitte beachten Sie die jeweilige Bezeichnung und bestätigen Sie die Zeit auf der amtlichen Website.

  • Bürgerbüro Nord
  • Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung
  • Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung
  • Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
  • Öffnungszeiten „Bringen und Abholen"
  • Montags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
  • Mittwochs: 12:30 bis 15:30

Datenabruf: 2026-10-19

Kennzeichen in diesem Zulassungsbezirk

Im Behördenverzeichnis sind folgende Kürzel hinterlegt:

Die Verfügbarkeit einer konkreten Kombination prüft die zuständige Stelle. Eine Reservierung und die Herstellung von Schildern sind getrennte Schritte.

Orte und Postleitzahlen im zugeordneten Gebiet

Diese Zuordnung dient der Orientierung. Bei mehreren zuständigen Stellen oder Grenzfällen prüfen Sie die konkrete Anschrift bei der Behörde.

Andere Vorgänge

Wunschkennzeichen und Schilder sind optionale Zusatzleistungen. Zwei Schilder 40,00 € zuzüglich Versand ab 6,90 €. Die verbindliche Leistungsübersicht erhalten Sie vor Abschluss im Antrag.

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